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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Schäftlarn-Wolfratshausen e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Die Administration, Verwaltung und Veranstaltung erfolgt durch den DLRG Ortsverband Schäftlarn-Wolfratshausen e. V. und seine Ressorts (Leitung Ausbildung, Leitung Einsatz, Jugend, Kasse). In der Regel betreffen die ausgeschriebenen Kurse, Lehrgänge und Veranstaltungen die Leitung Ausbildung, sofern nicht anders angegeben.

Ausschreibung, Anmeldung und Zulassung

Bei den angebotenen Kursen, Lehrgängen und Veranstaltungen handelt es sich in der Regel um Tagesveranstaltungen. Bei längeren Kursen, Lehrgängen und Veranstaltungen ist dies gesondert vermerkt. In der jeweiligen Ausschreibung sind die Rahmendaten enthalten. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Seminarverwaltung der DLRG. Eine gesonderte Anmeldung via E-Mail, eine mündlicher Zusage oder eine direkte Anmeldung bei den Lehrgangsleitern, Ausbildern oder Referenten ist nicht möglich. Der Eingang der Anmeldung wird automatisch per E-Mail mitgeteilt. Erst durch das Klicken auf den angegebenen Bestätigungslink ist die Anmeldung wirksam.

Bis zum Meldeschluss werden alle Anmeldungen entgegengenommen. Ist die maximale Teilnehmerzahl eines Kurses, Lehrgangs oder einer Veranstaltungen vorzeitig erreicht, werden alle weiteren Anmeldungen auf der Warteliste berücksichtigt. Der DLRG Ortsverband Schäftlarn-Wolfratshausen e. V. und seine Ressorts behalten sich die endgültige Entscheidung über die Teilnehmerzulassung vor. Die Teilnehmerzulassung erfolgt in der Regel erst nach Meldeschluss, jedoch ist eine vorzeitige Zulassung möglich. Sind in der jeweiligen Ausschreibung separate Fristen für die An- und Abmeldung von Kursen, Lehrgängen und Veranstaltungen angegeben, so sind diese bindend.

Teilnahmebeiträge

Die Kosten für Kurse, Lehrgänge und Veranstaltungen sind nach dem Leistungsumfang festgelegt. Bei einzelnen Maßnahmen gibt es gestaffelte Teilnehmerbeiträge. In diesem Fall ist dies in der jeweiligen Ausschreibung vermerkt. Das Entrichten der Kosten erfolgt gemäß der Ausschreibung. Bei Zahlungsart „Überweisung“ werden die Rechnungen in der Regel nach Meldeschluss verschickt und sind vor Beginn des jeweiligen Kurses, Lehrgangs oder der Veranstaltung zu begleichen.

Stornierung

Ein Link zu Teilnehmerseite ist in der Bestätigungs E-Mail nach Anmeldung enthalten, dort ist eine Stornierung vor Meldeschluss möglich. In Ausnahmefällen kann eine Stornierung über das Kontaktformular (Link) erfolgen.

Stornierungskosten

  • Bei Stornierung vor Meldeschluss werden keine Kosten fällig.
  • Bei Stornierung nach Meldeschluss und vor dem ersten Termin des Kurses, Lehrgangs oder der Veranstaltung wird eine Unkostenpauschale von 25,- EUR fällig. Die Unkostenpauschale wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Diese Regelung gilt auch für alle Kurse, Lehrgänge oder Veranstaltungen, die als kostenlos ausgeschrieben sind.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben von einem Kurs, einem Lehrgang oder einer Veranstaltung werden die vollen Kosten gemäß Ausschreibung in Rechnung gestellt. Bei kostenlos ausgeschriebenen Kursen, Lehrgängen oder Veranstaltungen werden 25,- EUR in Rechnung gestellt. Alle sonstigen Kosten und Aufwendungen werden in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet beispielsweise bereits entstandene Buchungskosten für Übernachtungen, Stornierungskosten, Vorleistungen für Unterrichtsmaterialien, Kosten für die Rückgabe/Rücksendung von Unterrichtsmaterialien, usw. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

Die Regelung nach Nummer 3. greift nicht, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein Verschulden des Teilnehmers/der Teilnehmerin auszuschließen ist. Ein geeigneter Nachweis kann durch ein ärztliches Attest erfolgen, das durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin binnen 14 Tagen nach Zeitpunkt des Kurses, des Lehrgangs oder der Veranstaltung vorzulegen ist. Grundsätzlich ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet, Verhinderungsgründe so früh wie möglich dem Veranstalter und seinen Ressorts mitzuteilen. In Ausnahmefällen kann die Mitteilung an info@schaeftlarn-wolfratshausen.dlrg.de erfolgen.

Die endgültige Entscheidung zum weiteren Vorgehen und Ausnahmen dieser Regelungen werden durch den Veranstalter und seine Ressorts getroffen.

Voraussetzungen

Die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen und Altersgrenzen sind einzuhalten. Das Mindestalter muss am ersten Tag des Kurses, des Lehrgangs oder der Veranstaltung erreicht sein. Wird bei Beginn oder während des Kurses, des Lehrgangs oder der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin die angegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin auf eigene Kosten vom Kurs, Lehrgang oder der Veranstaltung befreit. Es werden die vollen Kosten gemäß Ausschreibung in Rechnung gestellt. Bei kostenlos ausgeschriebenen Kursen, Lehrgängen oder Veranstaltungen werden 25,- EUR in Rechnung gestellt. Alle sonstigen Kosten und Aufwendungen werden in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet beispielsweise bereits entstandene Buchungskosten für Übernachtungen, Stornierungskosten, Vorleistungen für Unterrichtsmaterialien, Kosten für die Rückgabe/Rücksendung von Unterrichtsmaterialien, usw. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Ausnahmefälle regeln der Veranstalter und seine Ressorts.

Teilnahme Minderjähriger

Bei Anmeldung Minderjähriger ist neben den geforderten Unterlagen immer eine Einverständniserklärung der/des Ehrziehungsberechtigten zum ersten Tag des Kurses, Lehrgangs oder der Veranstaltung abzugeben. Die Einverständniserklärung wird mit der Anmeldebestätigung verschickt oder kann bei der online Anmeldung abgefragt werden. Erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin oder die jeweilige(n) erziehungsberechtigte(n) Person(en) keine auszufüllende Einverständniserklärung zusammen mit der Anmeldebestätigung, ist die Einverständniserklärung sofort und selbstständig unter info@schaeftlarn-wolfratshausen.dlrg.de nachzufordern.

Verhalten

Fällt ein minderjähriger Teilnehmer/eine minderjährige Teilnehmerin während der Veranstaltung derart durch sein/ihr Fehlverhalten auf, dass andere Personen gefährdet oder verletzt werden, behält sich der Veranstalter vor, den minderjährigen Teilnehmer/die minderjährige Teilnehmerin von dem Kurs, dem Lehrgang oder der Veranstaltung auszuschließen. Die Kosten für den Ausschluss hat/haben der/die Erziehungsberechtigte(n) zu tragen. Diese Regelung gilt auch für volljährige Teilnehmer/Teilnehmerinnen. Alle Kosten sind in diesem Fall selbst zu tragen.

Persönliche Angaben und Nachweise

Wenn vorgesehen, erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen Teilnahmenachweis und/oder einen Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis (ATN). Alle Nachweise werden entsprechend den persönlichen Angaben der Anmeldung erstellt. Sofern Angaben bei der Anmeldung falsch (z. B. Schreibfehler, Groß- und Kleinschreibung, ...), nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig gemacht wurden, werden für die Neuausstellung der Nachweise dem Teilnehmer/der Teilnehmerin 5,- EUR in Rechnung gestellt. Ersatznachweise werden bei Verlust für 2,- EUR neu ausgestellt.

 

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